Jeder Mensch soll selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, unabhängig von individuellen Einschränkungen. Doch was braucht es, damit Inklusion nicht nur auf dem Papier besteht, sondern im Alltag wirklich gelebt werden kann?
Warum Inklusion so wichtig ist: Inklusion bedeutet, dass Vielfalt als Bereicherung verstanden wird. Menschen mit Behinderungen sollen nicht integriert werden, sondern von Anfang an als gleichberechtigter Teil der Gesellschaft gelten. Es geht um echte Teilhabe, um Barrierefreiheit, um Chancengleichheit – in der Schule, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Raum und in der Freizeit.
Gesellschaftlich ist Inklusion längst anerkannt. Die Umsetzung jedoch stockt vielerorts. Dabei ist die Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft nicht nur eine Frage der Haltung, sondern auch der Assistenz.
Der rechtliche Rahmen in Deutschland
In Deutschland ist das Recht auf Inklusion im Grundgesetz sowie in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert. Zentral ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen soll – unter anderem durch den Zugang zu Assistenzleistungen.
Doch wer hat Anspruch auf persönliche Assistenz? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Und wie wird Assistenz finanziert?
Persönliche Assistenz: Selbstbestimmt leben mit Unterstützung
Persönliche Assistenz bedeutet, dass Menschen mit Behinderung ihr Leben eigenständig gestalten – mit genau der Unterstützung, die sie individuell benötigen. Die Assistenz orientiert sich nicht an den Strukturen der Pflege, sondern an der Lebensrealität und den Wünschen der assistenznehmenden Person.
Ob im Haushalt, bei der Arbeit, in der Freizeit oder auf Reisen: Persönliche Assistenz schafft echte Freiheit. Und genau hier kommen wir ins Spiel.
Dein Weggefährte: Persönliche Assistenz mit Herz und Haltung
Wir von Dein Weggefährte verstehen uns nicht als Dienstleister, sondern als Partner auf Augenhöhe. Unser Anspruch ist es, Menschen zu begleiten, nicht zu verwalten. Wir stehen für Verlässlichkeit, Empathie und eine wirklich individuelle Betreuung.
Unsere Assistenzleistungen bieten wir im:
- Rheinisch-Bergischen Kreis
- Oberbergischen Kreis
- Köln
- Bonn
- Leverkusen
Die zuständigen Kostenträger wie die Eingliederungshilfen, der LVR (Landschaftsverband Rheinland), Krankenkassen und die Sozialämter sind die wichtigen Anlaufstellen für die Bewilligung der diversen Leistungen.
Keywords, die (nicht nur) Google wichtig findet
Damit Sie diesen Artikel gefunden haben, haben wir bewusst relevante Begriffe rund um das Thema Assistenz und Inklusion eingebaut, darunter:
Persönliche Assistenz
Inklusion in Deutschland
Assistenzdienst im Rheinisch-Bergischen Kreis / Oberbergischen Kreis / Köln / Bonn / Leverkusen
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Selbstbestimmtes Leben mit Behinderung
Assistenz beantragen
Unterstützungsbedarf
Eingliederungshilfe
UN-Behindertenrechtskonvention
Barrierefreiheit im Alltag
Fazit: Inklusion braucht Menschen, keine Strukturen
Inklusion gelingt nur, wenn Menschen füreinander da sind. Als Dein Weggefährte setzen wir uns täglich dafür ein, dass jeder Mensch das Leben führen kann, das er oder sie sich wünscht – mit der passenden Assistenz, mit Würde und mit Respekt.
Wenn Sie mehr über unsere Leistungen erfahren möchten oder Unterstützung bei der Organisation von Assistenzleistungen benötigen, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Wir sind für Sie da – nicht als Dienstleister, sondern als Weggefährten.
Hier erfährst Du mehr zum Bundes-Teilhabe-Gesetz.
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.